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Die EU verstehen (Fortsetzung)

Teil 4: Was heißt Solidarität?


Beispiel 1 zur Solidarität

Der Euro, die eigenartige Währung


Vor Einführung des Euro gab es in Deutschland und anderswo heftige Kritik an der Konstruktion der Währungsunion. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste über Klagen gegen die Teilnahme Deutschlands an der Währungsunion entscheiden1.

Wo auch immer die Kritik ansetzte, es ging im Kern um die Frage, ob eine einheitliche Währung in einem Verbund von Staaten, die keine gemeinsame Finanzpolitik2 haben, eher Schaden als Nutzen bringe. Mit anderen Worten: ob eine Währungsunion ohne politische Union3 möglich sei. Eine Grundfrage war: Was geschieht, wenn eine zuvor schwache Währung nicht mehr vor dem wirtschaftlichen Druck der ehemals starken Währungen geschützt werden kann, weil der Staat in der Währungsunion nicht mehr die Möglichkeit der Abwertung4 hat?

Die „Euro-Krise“ seit dem Jahr 2010 hat gezeigt, dass die Sorgen der Kritiker berechtigt waren. Die Währungsunion hat Konstruktionsfehler, die im Wesentlichen daher rühren, dass Solidarität nicht eindeutig vertraglich geregelt werden kann, weil sie auch kaum in juristischen Formeln zu regeln ist. 

In Deutschland verlangt das Grundgesetz5eine Solidarität zwischen Bund und Ländern bei der Verteilung der Umsatzsteuer, damit „die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse gewahrt wird“. In Deutschland wird davor gewarnt, die EU könnte sich zur „Transferunion“ entwickeln, in der reiche Staaten den ärmeren finanziellen Ausgleich leisten müssen, vergleichbar dem Länderfinanzausgleich in Deutschland. Dieser Länderfinanzausgleich legt fest, welche Bundesländer wie viel von ihrem Haushalt an ärmere Bundesländer abzugeben haben. Darüber entsteht immer wieder heftiger Streit zwischen den gebenden und den empfangenden Bundesländern. Das zeigt, wie schwer es ist, selbst in einem insgesamt reichen Staat wie Deutschland von einigen Teilen Solidarität in Form von regelmäßigen Geldleistungen gesetzlich einzufordern. Um ein Vielfaches schwerer ist es, eine solche Solidarität zwischen unterschiedlichen Staaten zu verlangen und vertraglich zu regeln. Eine solche Entwicklung hatten sich die ärmeren EU-Staaten in der Währungsunion aber durchaus erhofft, denn in den EU-Verträgen6 wird eine Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts („Kohäsion“) gefordert, um eine harmonische Entwicklung der EU als Ganzes zu fördern.

Man darf nicht vergessen und nicht unterschätzen, dass bei politischen Entscheidungen nicht allein rationale Gründe ausschlaggebend sind. Wie ist denn die Währungsunion entstanden? 1989 war die Berliner Mauer gefallen, die Option „Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten“ konnte nur mit Zustimmung der vier Siegermächte7 des Zweiten Weltkriegs Wirklichkeit werden. Frankreich, Mitte 1940 vom Deutschen Reich besiegt und besetzt, wollte oder konnte ein neues großes Deutschland nur akzeptieren, wenn dessen wirtschaftliche Kraft gebändigt wurde. Ein Mittel dazu war die Abschaffung der starken D-Mark, also die Einführung einer gemeinsamen Währung in allen oder einigen EU-Staaten. In Deutschland dagegen war die Angst vor inflationärer Geldpolitik8so groß, dass eine Währungsunion ohne Garantien für eine stabile Währung undenkbar war. Es zeigte sich, dass in politischen Entscheidungen historisch bedingte Ängste (die deutsche Inflation vor 1923), aber auch Sympathien (Griechenland als Wiege der Demokratie), also irrationale Argumente, eine große Rolle spielen können. 

So wurden in den Maastrichter Vertrag Klauseln eingebaut, die es Regierungen von Mitgliedstaaten verbieten, bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Kredite aufzunehmen9 oder die eine Haftung der Gemeinschaft oder von Mitgliedstaaten für Schulden anderer EU-Staaten ausschließen10. Die im Maastrichter Vertrag ebenfalls festgelegten Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden11, wurden auf besonderen Wunsch der deutschen Regierung noch präzisiert und verschärft12. All diese vorbeugenden Maßnahmen können interpretiert werden als Ausdruck der Sorge, die Währungsunion könne vielleicht doch nicht ganz so stabil bleiben wie erhofft, sowie als Bremse gegen die möglicherweise aufkommende Einforderung von Solidarität.

Wie brüchig das Fundament sein kann, auf dem Solidarität zwischen Völkern beruht, hat die Verschuldungskrise einiger EU-Staaten13seit 2010 gezeigt.  Im weiteren Verlauf hat die EZB Programme zum Ankauf u. a. von Staatsanleihen aufgelegt und solche Papiere im Billionenwert erworben. Kritker sehen darin die Gefahr der  unerlaubten Kreditfinazierung von Staatshaushalten durch die EZB.

Bei der öffentlichen Berichterstatung über die Arbeit der EU und hier speziell der EZB muss man immer davon ausgehen, dass Vernunft gegen Emotionen unterlegen ist. Aussagen, die mit Emotionen spielen, werden stets mehr Gehör und Zustimmung in der breiten Bevölkerung finden als rationale Argumente. Es sei nur erinnert an Schlagzeilen in deutschen Medien14 und an Transparente von Demonstranten in Griechenland15. während der Finanzkrise  2010.



1 Urteil des BVerfG vom 31. 3. 1998 (2 BvR 1877/97

2 Siehe Glossar

3 Die EU ist wesentlich eine Wirtschaftsgemeinschaft mit Befugnissen in einigen Bereichen der Politik, die im EUV benannt und genau begrenzt sind. Die EU darf z. B. keine Steuern erheben. Eine politische Union ist gleichzusetzen mit einem Staat, der über die wichtigsten Hoheitsrechte verfügt, auch über die Finanzhoheit, also über das Recht, Steuern zu erheben und über ihre Verwendung zu bestimmen.

4 Durch Abwertung seiner Währung (also der Festsetzung eines niedrigeren Umtauschkurss gegenüber einer Weltwährung wie dem US-Dollar) kann ein Staat seine Wirtschaft schützen und stützen, weil nun z. B. seine Exportprodukte vom Ausland billiger gekauft werden können.

5 Grundgesetz Art. 106 (3) 2 verlangt, dass bei der Aufteilung der Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer davon auszugehen ist, dass die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird

6 Jetzt Art. 174 AEUV

7 USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich (die beiden Letzteren als Mitgliedstaaten der EU)

8 In einigen EU-Staaten lag die Inflationsrate ständig deutlich höher als in Deutschland. Diese Länder haben keine Geldentwertungen erlebt wie Deutschland nach den beiden Weltkriegen (Inflation 1923, Währungsreform 1948). Ihre Regierungen nehmen Inflation in Kauf, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können.

9 Art. 104 EGV (Maastricht), Art. 101 EGV (Amsterdam), jetzt Art. 123 AEUV

10 Art. 104b EGV (Maastricht), Art. 103 EGV (Amsterdam), jetzt Art. 125 AEUV

11 Art. 104c EGV (Maastricht), Art. 104 EGV (Amsterdam), jetzt Art. 126 AEUV

12 Durch die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates mit dem Ziel einer Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt

13 Vor allem in Irland, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern

14 Einige Beispiele: „Griechen-Pleite kostet Deutschland 83 Milliarden“ (Die Welt, 24. 7. 2012); „Deutschland hat zwar auch hohe Schulden, aber wir können sie auch begleichen. Weil wir morgens ziemlich früh aufstehen und den ganzen Tag arbeiten.” (BILD, 5. 3. 2010)

15 Bundeskanzlerin Merkel als Hitlerkarikatur auf griechischen Plakaten