Abgeordnete des
EP
Die Mitglieder
des Europäischen Parlaments (EP) werden seit 1979 alle fünf Jahre von den
Wahlberechtigten in den EU-Staaten in geheimer, unmittelbarer Wahl gewählt. Bis
zur 4. Wahl 1999 galten hierfür die jeweiligen Wahlverfahren der
Mitgliedstaaten (Verhältniswahl, Mehrheitswahl). Seit der 5. Wahl 2004 wird in
allen Mitgliedstaaten einheitlich nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, jedoch
können von Staat zu Staat bestimmte Einzelheiten abweichen (z. B. Wahltag,
Mindestklauseln, Mindestalter). Im jetzigen EP der 9. Wahlperiode (seit 2019)
sitzen im EP 705 Abgeordnete. Die Mitgliedstaaten entsenden ihrer Einwohnerzahl
entsprechend eine unterschiedliche Anzahl von Abgeordneten (z. B. Deutschland
96, Frankreich 79 bis zu 6 Sitzen für die kleinsten Staaten Zypern, Luxemburg
und Malta).
Bis zur ersten
Direktwahl 1979 wurden die Abgeordneten des EP aus den Reihen der Abgeordneten
der nationalen Parlamente ausgewählt und ins EP entsandt.
Acquis
communautaire
Der Begriff
umfasst alles, was in der EU seit der Gründung der EWG 1958 an Gesetzen,
Verordnungen, Abkommen mit Drittstaaten usw. entstanden und bis heute gültig
ist. Dieser allgemeine Besitzstand ist in verschiedene Kapitel gegliedert.
Jeder Staat, der der EU als neues Mitglied beitritt, muss den gesamten Acquis
communautaire vollständig übernehmen und in sein nationales Recht umsetzen.
Amsterdamer
Vertrag
Der
Gründungsvertrag der EWG von 1957 muss von Zeit zu Zeit geändert werden, damit
neue Entwicklungen in den Vertrag aufgenommen werden können (siehe:
Vertragsänderungen). Der Vertrag von Amsterdam war die dritte Änderung, er trat
am 1. Mai 1999 in Kraft. Der Vertrag hat die Rechte des Europäischen Parlaments
erweitert, allerdings waren die Abgeordneten des Parlaments über die
Geringfügigkeit der Ausweitung enttäuscht.
Amtssprachen
der EU
In der EU
werden viele Sprachen gesprochen. Die Mitgliedstaaten haben deshalb in ihrer
allerersten gemeinsamen Verordnung 1958 festgelegt, welche Sprachen
Amtssprachen sein sollen. Die Verordnung wurde nach jedem Beitritt neuer
Mitgliedstaaten angepasst. Heute gelten 24 Sprachen als Amtssprachen in der EU.
Alle wichtigen Texte (z. B. Gesetze, Verordnungen usw.) müssen in allen
Amtssprachen verfasst sein. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in der Amtssprache
seines Landes an Organe und Institutionen der EU zu wenden und in derselben
Sprache Antwort zu erhalten. Im Europäischen Parlament kann sich jeder
Abgeordnete in Sitzungen in der Amtssprache seines Landes äußern, die Reden
werden simultan (also gleichzeitig) in alle anderen Amtssprachen gedolmetscht.
Assoziierung
Die EU kann mit
einzelnen Drittstaaten oder einer Gruppe solcher Staaten Abkommen schließen und
sie damit der EU assoziieren. Damit sind bestimmte Rechte und Pflichten
verbunden.